| Ehrungsordnung des HVSA, Stand: 28.11.2009, zusätzliche Infos: Für die Beantragung sind die aktuellen Durchführungsbestimmungen zur Ehrungsordnung zu beachten. |
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§ 1, Allgemeines (zum Anfang)
Der Handball-Verband Sachsen-Anhalt e.V. verleiht für besondere Verdienste um die Ent-wicklung des Handballsports in Sachsen-Anhalt Auszeichnungen und ehrt Personen und Personengruppen für besondere Leistungen. § 2, Es können verliehen werden: (zum Anfang) • Die HVSA-Schiedsrichternadeln in den Stufen Bronze, Silber, Gold • Die HVSA-Ehrennadeln in den Stufen Bronze, Silber, Gold • Die Ehrenmedaille des HVSA • Die Ehrenmitgliedschaft Darüber hinaus kann der HVSA • Förderer des Handballsports auszeichnen • Entragung in das Ehrenbuch des HVSA • Botschafter des Handballsports ernennen und • Ehrenauswahlspieler des HVSA berufen. § 3, Verleihungsrichtlinien (zum Anfang) 3.1. Die HVSA-Ehrennadel in Bronze können grundsätzlich Sportfreunde nach 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit für den Handballsport erhalten. 3.2. Die HVSA-Ehrennadel in Silber können grundsätzlich Sportfreunde nach 15-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit für den Handballsport erhalten. 3.3. Die HVSA-Ehrennadel in Gold können grundsätzlich Sportfreunde erhalten, die mindestens 5 Jahre im Besitz der HVSA-Ehrennadel in Silber sind und sich außerordentlicher Verdienste um den Handballsport in Sachsen-Anhalt erworben haben. Die Verdienste sind auf einem gesonderten Anhang schriftlich darzulegen. 3.4. Die HVSA-Schiedsrichter-Ehrennadel in Bronze kann grundsätzlich nach 5-jährigem aktiven Einsatz an Schiedsrichter verliehen werden. Die Bewertung der Einsatzzeit für die Auszeichnung zählt ab dem 18. Lebensjahr. 3.5. Die HVSA-Schiedsrichter-Ehrennadel in Silber kann grundsätzlich nach 10-jährigem aktiven Einsatz im Schiedsrichterwesen oder 5 Jahre nach der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Bronze verliehen werden. 3.6. Die HVSA -Schiedsrichter – Ehrennadel in Gold kann grundsätzlich an Sportfreunde verliehen werden, die mindestens 5 Jahre im Besitz der HVSA-Schiedsrichter-Ehrennadel in Silber sind und sich außerordentliche Verdienste im Schiedsrichterwesen des HVSA erworben haben. Die Verdienste sind auf einem gesonderten Anhang schriftlich darzulegen. 3.7. Auszeichnungsanträge sollen entsprechend der Ehrungsordnung beantragt werden. Bei Abweichung von der Regel sind schriftliche Begründungen mit dem Antrag einzureichen. 3.8. Die Ehrenmedaille des HVSA kann grundsätzlich an Sportfreunde verliehen werden, die im Besitz der HVSA-Ehrennadel in Gold sind und sich außerordentliche Verdienste um den Handballsport in Sachsen-Anhalt erworben haben. 3.9. Eintragung in das „Ehrenbuch des HVSA“ Der HVSA richtet ein „Ehrenbuch des HVSA“ mit der Zielstellung ein, Sportfreunde und Mannschaften nach außergewöhnlichen, hervorragenden Leistungen, die zur Erhöhung des Ansehens des HVSA beitragen, zu ehren. Die Eintragung in das „Ehrenbuch des HVSA“ erfolgt unabhängig von bisherigen Auszeichnungen. Für einzelne Sportfreunde ist eine ausführliche Begründung notwendig. Auf Grund nachstehender Leistungen können in das „Ehrenbuch des HVSA“ eingetragen werden: o Mitglieder der deutschen Nationalmannschaften, die einem Verein aus Sachsen-Anhalt angehören und bei internationalen Meisterschaften Platz 1 bis 3 belegten. o Die Jugendauswahlmannschaften des HVSA, die beim Länderpokal des DHB Platz 1 belegten. o Die Vereinsmannschaften des HVSA, die bei den dt. Meisterschaften Platz 1 belegten. o Deutsche Pokalmeister und Endspielteilnehmer aus Sachsen-Anhalt bei internationalen Pokalmeisterschaften. o Schiedsrichter des HVSA, die bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften eingesetzt wurden. 3.9. Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer Träger der HVSA-Ehrennadel in Gold ist und sich um den Handballsport außerordentlich verdient gemacht hat. 3.10. Als Förderer des Handballsports in Sachsen-Anhalt können Personen, Firmen und Einrichtungen ausgezeichnet werden, die sich Verdienste um die Entwicklung des Handballsports erworben haben. 3.11. Zum Botschafter des Handballsports in Sachsen-Anhalt können Personen berufen werden, die sich durch langjähriges Wirken für den Handballsport große Verdienste erworben haben. 3.12. Ehrenauswahlspieler können ernannt werden: o Jugendspieler, die der HVSA-Nachwuchsförderung entstammen und in den weiteren Förderebenen des DHB Erfolge errangen. o Teilnahme an der Qualifikation und/oder Endrunde einer Jugend-EM/WM und/oder Junioren-EM/WM o In das A-Nationalteam der Männer/Frauen berufen wurden o Jugendauswahlspieler des HVSA, durch deren Lebensweg ein besonderer Anlass zur Würdigung durch den HVSA gegeben ist. Kriterien der Ernennung: - sie entstammen den HVSA-Nachwuchssystem - DHB A-Auswahlspieler/in der Männer oder Frauen - Teilnahme an einer Jugend-EM oder Junioren-WM, Qualifikation oder Enrdrunde - besondere Leistungen für den HVSA - besondere Verdienste § 4, Antragstellung (zum Anfang) 4.1. Anträge auf Verleihung von HVSA-Ehrennadeln und HVSA-Schiedsrichter-Ehrennadeln, die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille des HVSA und die Auszeichnungen als Förderer sind auf vorgeschriebenen Formularen bei dem Vorsitzenden der Kommission Ehrungen/Auszeichnungen des HVSA einzureichen. 4.2. Anträge auf Verleihung der Urkunde “Botschafter des Handballsports in Sachsen-Anhalt“ sowie Eintragungen in das Ehrenbuch des HVSA und die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sind in Schriftform unter Darstellung der Verdienste bei dem Vorsitzenden der Kommission Ehrungen/Auszeichnungen des HVSA einzureichen. 4.3. Ehrenauswahlspieler werden durch den Jugendausschuss des HVSA ernannt. 4.4. Antrags- und Vorschlagsberechtigt sind alle dem HVSA angehörenden Handballabteilungen, Handballvereine, KFV/SFV, Spielbezirke, die Kommissionen und Ausschüsse des HVSA sowie das Präsidium. 4.5. Anträge auf Auszeichnung mit einer DHB-Ehrennadel sind der Kommission Ehrungen/Auszeichnungen auf dem Vordruck des DHB zur Bearbeitung und Beschlussvorlage für das Präsidium zu übergeben. Das Präsidium entscheidet auf der Grundlage der Beschlussvorlage der Kommission. § 5, Antragsgenehmigung (zum Anfang) 5.1. Über die Verleihung aller Auszeichnungen und Eintragungen in das Ehrenbuch des HVSA entscheidet das Präsidium nach Vorbereitung durch die Kommission Ehrungen/ Auszeichnungen. 5.2. Das Präsidium kann seine Entscheidungsbefugnis ganz oder teilweise der Kommission Ehrungen/Auszeichnungen übertragen. 5.3. Die Ernennung eines Ehrenmitgliedes erfolgt auf Beschluss des Verbandstages. 5.4. Über die Ernennung eines Ehrenauswahlspielers entscheidet der Jugendausschuss selbst. § 6, Gebühren (zum Anfang) Die Gebühren für die im § 2 dieser Ordnung aufgeführten Auszeichnungen und Ehrungen sind in der Gebührenordnung des HVSA festgelegt. Für die Beantragung von Auszeichnungen übergeordneter Ebenen des Verbandes (NHV, DHB, EHF, IHF) übernimmt der HVSA die Kosten in Höhe von 50 vom Hundert. Die Gebühren sind auf das Konto des HVSA zu überweisen. Der Einzahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen. Ohne Einzahlungsbeleg erfolgt keine weitere Bearbeitung des Antrages. Für abgelehnte Anträge wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben. Das Restgeld wird zurückgezahlt. § 7, Übergabe der Auszeichnung (zum Anfang) Die Übergabe der Auszeichnungen regeln die Durchführungsbestimmungen zu dieser Ehrungsordnung. § 8, Besondere Rechte (zum Anfang) Ehrenmitglieder, Träger der HVSA-Ehrennadel in Gold, Träger der HVSA-Schieds-richter-Ehrennadel in Gold, Inhaber der Ehrenmedaille des HVSA erhalten einen Ausweis, der sie zum freien Eintritt bei allen vom HVSA veranstalteten Handballspielen berechtigt. § 9, Widerruf von Ehrungen (zum Anfang) Das Präsidium hat das Recht, Ehrungen zu entziehen, wenn der Betroffene sich seiner Ehrung unwürdig erwiesen hat. Der zuständige Kreis/Stadtfachverbands- oder Spielbezirksvorstand sowie jedes Präsidiumsmitglied haben das Recht einer begründeten Antragstellung an das Präsidium. Im Falle der Entziehung der Ehrung ist der Betroffene ist verpflichtet, die Ehrungsgegenstände (Urkunde, Nadel etc.) innerhalb eines Monats nach Erhalt der Zustellung des Präsidiumsbeschlusses zurückzugeben. § 10, Durchführungsbestimmungen (zum Anfang) Das Präsidium erlässt auf Vorschlag der Kommission Ehrungen/Auszeichnungen Durchführungsbestimmungen zu dieser Ehrungsordnung. |
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