Handball in Sachsen-Anhalt - Handball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. - Stand: 09.09.2010 19:11:31
    Intern-Anmeldung 09.09.2010 19:11


Satzung
und
Ordnungen 

des DHB/HVSA

Gebührenordnung des HVSA (Anlage zur Finanzordnung), Stand: 26.06.2004, zusätzliche Infos: keine

 

 

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§ 1, Der Spielbeitrag
§ 2, Gebühren und Spielabgaben für Internationale Freundschaftsspiele und Turniere für Erwachsenenmannschaften (Internationale Wetttkämpfe für Nachwuchsmannschaften sind gebührenfrei.)
§ 3, Aufnahmegebühr
§ 4, Spielverlegungen
§ 5, Urteilsgebühren
§ 6, Ausstellung der Spielausweise
§ 7, Ausstellung von Lizenzen
§ 8, Teilnehmergebühren für Lehrgänge
§ 9, Werden Auszeichnungsanträge vom Präsidium abgelehnt, weil die Unterlagen eine Auszeichnung nicht rechtfertigen, so wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben
§ 10, Bei Disqualifikationen und Sperren ohne Ordnungsgebühr


§ 1, Der Spielbeitrag (zum Anfang)

Der Spielbeitrag wird jährlich vom Präsidium des HVSA und den jeweiligen Vorständen neu festgelegt und in den Durchführungsbestimmungen zum Spieljahr veröffentlicht.


§ 2, Gebühren und Spielabgaben für Internationale Freundschaftsspiele und Turniere für Erwachsenenmannschaften (Internationale Wetttkämpfe für Nachwuchsmannschaften sind gebührenfrei.) (zum Anfang)

Gebühren und Spielabgaben für Internationale Freundschaftsspiele und Turniere für Erwachsenenmannschaften (Internationale Wetttkämpfe für Nachwuchsmannschaften sind gebührenfrei.)

a) Die Gebühren für die Genehmigung eines Internationalen
b) Freundschaftsspieles betragen einheitlich 38,00 Euro
b) Spielabgaben
Spielabgaben werden nur für Heimspiele erhoben. Sie betragen für Mannschaften der
Bundesliga 153,00 Euro
2. Bundesliga 102,00 Euro
Regionalliga 77,00 Euro
Oberliga 51,00 Euro
Verbandsliga 51,00 Euro
Bezirksliga und darunter 26,00 Euro

c) Am Ende eines Rechnungsjahres überweist der HVSA 50% der eingegangenen Spielabgaben an den zuständigen KFV/SFV.

§ 3, Aufnahmegebühr (zum Anfang)

Aufnahmegebühr einer Handball-Abteilung
bzw. eines Handballvereins 26,00 Euro

§ 4, Spielverlegungen (zum Anfang)

(1) Für Spielverlegungen werden Gebühren erhoben.
Die Höhe der Gebühren wird in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen zum entsprechenden Spieljahr festgelegt.

(2) Spielbezirke und Kreise können anderslautende Sätze festlegen, die jedoch nicht höher als die Gebühren auf HVSA-Ebene sein sollten.

(3) Die Bearbeitungsgebühr für eine genehmigte Spielverlegung beträgt in jedem Fall 10,00 Euro.



§ 5, Urteilsgebühren (zum Anfang)

Urteilsgebühren für alle Rechtsinstanzen
des HVSA 10,00 Euro

§ 6, Ausstellung der Spielausweise (zum Anfang)

Ausstellung der Spielausweise
Die Ausstellung der Spielausweise ist kostenfrei.
Ausnahmen sind:
1. Antrag auf Zweitschrift
Jugend 3,00 Euro
Erwachsene 5,00 Euro
2 . Antrag auf Umschreibung für Spieler vom Stammverein
zu einer SG/ von einer SG zum Stammverein 51,00 Euro
3. Ausstellung eines Vertrags-Spielausweises 15,00 Euro
4. Ausstellung einer Zweitschrift
eines Vertrags-Spielausweises 26,00 Euro

5. Verlängerung eines Vertrags-Spielausweises 5,00 Euro
6. Sammelumschreibung nach Namensänderung eines Vereins 51,00 Euro


§ 7, Ausstellung von Lizenzen (zum Anfang)

Ausstellung von Lizenzen
1.1 Neuausstellung von Übungsleiter-Lizenzen - C/F-Lizenz 8,00 Euro
- B-Lizenz 15,00 Euro
1.2 Verlängerung von Lizenzen - C/F/B-Lizenz 5,00 Euro
1.3 Bearbeitung von Anträgen zur A-Lizenz oder Diplomtrainerstudium - Antragsbearbeitung 8,00 Euro
2.1 Ausstellung von Schiedsrichter-Lizenzen 4,00 Euro
2.2 Zweitausstellung 8,00 Euro
2.3 Ausstellung einer vorläufigen Schiedsrichter-Lizenz 3,00 Euro
2.4 Verlängerung der Schiedsrichterlizenz 3,00 Euro


§ 8, Teilnehmergebühren für Lehrgänge (zum Anfang)

Teilnehmergebühren für Lehrgänge
1. Die Teilnehmergebühr für Übungsleiter-/Trainer- sowie Schiedsrichter-Aus- und Weiterbildungslehrgänge wird von den den Lehrgang ausgeschriebenen Gremien des HVSA und seiner Gliederungen festgelegt.
Die Mindestgebühr beträgt 10,00 Euro
2. Nehmen von den Vereinen gemeldete Lehrgangsteil
nehmer am Lehrgang nicht teil, gilt folgende Kostenregelung:
a) Ist die Lehrgangsgebühr bezahlt, so werden ein Drittel der Gebühr dem Verein erstattet.
b) Ist die Lehrgangsgebühr noch nicht bezahlt, werden dem Verein zwei Drittel der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.



§ 9, Werden Auszeichnungsanträge vom Präsidium abgelehnt, weil die Unterlagen eine Auszeichnung nicht rechtfertigen, so wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben (zum Anfang)

1. Die Gebühr für Auszeichnungsanträge entspr. der Ehrungsordnung beträgt 15,00 Euro
2. Werden Auszeichnungsanträge vom Präsidium abgelehnt, weil die Unterlagen eine Auszeichnung nicht rechtfertigen, so wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben 5,00 Euro


§ 10, Bei Disqualifikationen und Sperren ohne Ordnungsgebühr (zum Anfang)

Bei Disqualifikationen und Sperren ohne Ordnungsgebühr wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben 5,00 Euro


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