Hinweis zur Sportgeräteförderung des LSB Sachsen-Anhalt

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) unterstützt auch in diesem Jahr die Sportvereine im Land bei der Anschaffung von Sportgeräten. Über das Förderprogramm „Sportgeräteförderung durch Lotto Sachsen-Anhalt“ können gemeinnützige Vereine eine finanzielle Unterstützung beantragen, um ihre Ausstattung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verbessern.

Gefördert werden Sportgeräte, Sportmaterialien sowie Wettkampfausrüstung, die unmittelbar der Ausübung der jeweiligen Sportart dienen. Nicht förderfähig sind unter anderem Sportbekleidung, Rasen- und Pflegegeräte, Ehrungsmaterialien oder Aufbewahrungsschränke.

Antragsberechtigt sind Vereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind und deren Mitgliederzahl am 31.12. des Vorjahres 499 nicht überschreitet. Die Förderung deckt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten ab, eine kombinierte Gegenfinanzierung mit Förderungen von Kommunen ist möglich.

Die Anträge werden über die zuständigen Kreis- oder Stadtsportbünde gestellt, welche diese bis zum 15. September des Vorjahres gesammelt an den LSB Sachsen-Anhalt weiterleiten. Die erforderlichen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite des LSB Sachsen-Anhalt zum Download bereit:

Sportgeräteförderung des LSB Sachsen-Anhalt (hier klicken)

Für Rückfragen steht beim LSB Sachsen-Anhalt Frau Ines Schull (Sachbearbeiterin Breitensport/Projekte) zur Verfügung.

  • E-Mail: i.schull@lsb-sachsen-anhalt.de
  • Telefon: 0345 5279-122

Der HVSA ist für diese Förderung nicht verantwortlich, möchte jedoch seine Mitgliedsvereine auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und zur Antragstellung ermutigen. Alle Angaben ohne Gewähr. 

Anruf HVSA-Geschäftsstelle