Schiedsrichterlehrgänge des Spielbezirkes Anhalt für die Saison 2026/2027

Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sind ein elementarer Bestandteil des Handballsports. Alle Handballballschiedsrichter*innen sorgen mit ihrem Engagement und ihrer Leidenschaft dafür, dass ein geregelter Spielbetrieb möglich ist.
Um als Schiedsrichter und Zeitnehmer im Bereich des HVSA tätig sein zu können, ist es zwingend erforderlich, im Besitz einer gültigen Schiedsrichterlizenz zu sein. Voraussetzung für den Besitz eines gültigen Schiedsrichterausweises ist die regelmäßige Teilnahme (1x jährlich) an einer Schiedsrichterweiterbildung sowie der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs durch einen Regeltest.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zur Weiterbildung zugelassen werden, welche im Jahr 2024 oder 2025 die letzte Schiedsrichtergrundausbildung oder Schiedsrichterweiterbildung besucht haben!

Folgende Schiedsrichterweiterbildungen werden durch den Spielbezirk Anhalt angeboten:
• 22. August 2026 von 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr (WB 1) – in Wolfen / Jahnhalle
• 23. August 2026 von 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr (WB 2) – in Köthen / Heinz-Fricke Sporthalle
• 28. August 2026 von 17:30 Uhr bis 21:30 Uhr (WB 3) – in Dessau / Stadion
• 30. August 2026 von 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr (WB 4) – in Gräfenhainichen / Sporthalle Lindenallee
• 06. September 2026 von 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr (WB 5) – in Coswig / Stadtsporthalle
• 11. September 2026 von 17:30 Uhr bis 21:30 Uhr (WB 6) – in Zahna / Sportplatz

minimale bzw. maximale Teilnehmeranzahl:
Damit ein Lehrgang stattfinden kann, müssen mindestens 16 Teilnehmer angemeldet sein. Die maximale Teilnehmeranzahl pro Lehrgang ist vorgegeben.

Lehrgangsgebühren:
Die Gebühr für die Weiterbildung beträgt 30 Euro. In dieser Gebühr sind die Kosten für den Zugang zum Schiedsrichterportal des Deutschen Handballbundes (DHB) enthalten. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine Pflichtabgabe seitens des HVSA an den DHB, welche für jeden Schiedsrichter zu entrichten ist.
Ein Ausschluss dieser Gebühr ist auch bei Nichtnutzung nicht möglich.
Die Lehrgangsgebühren werden grundsätzlich dem Verein nachträglich in Rechnung gestellt.
Nehmen vom Verein gemeldete Lehrgangsteilnehmer am Lehrgang nicht teil, werden gem. § 9 Nr. 7 Pkt. 2 Gebührenordnung HVSA, dem Verein zwei Drittel der Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt. Als Nichtteilnahme gelten das schuldhafte Ausbleiben von angemeldeten Lehrgangsteilnehmern sowie jegliche Absagen von weniger als 7 Tagen vor Lehrgangsbeginn.

Lehrgangsanmeldungen:
Die Anmeldung zur Schiedsrichterweiterbildungen muss grundsätzlich über nu.Liga erfolgen. Die Anmeldung kann durch den Verein oder selbst erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei Eingabe als Selbstzahler grundsätzlich eine Rechnungslegung gegenüber dem Verein vorgenommen wird.

Sollten Fragen, Probleme oder nachträgliche Änderungswünsche bestehen, sind diese ausschließlich folgenden Personen abzustimmen:
Bernd Härtel ( b.haertel@hvsa.de oder 0157/725 38 997 )

Mit sportlichen Grüßen
Bernd Härtel
Schiedsrichterausschuss Spielbezirk Anhalt

Anruf HVSA-Geschäftsstelle