Neue Regelauslegung beim Anwurf: Absicht statt Ballposition entscheidend
Der HVSA informiert seine Vereine über eine neue Regelauslegung zum Anwurf nach einem Torerfolg. Im Mittelpunkt steht dabei die Bewertung von Würfen, bei denen der Ball nicht wie vorgesehen beim Mitspieler beziehungsweise im Bereich der Anwurfzone ankommt.
Während bislang vor allem entscheidend war, wo der Ball landete, rückt künftig die erkennbare Absicht der beteiligten Spieler in den Mittelpunkt der Bewertung. Maßgeblich ist damit die Unterscheidung zwischen einer bewussten Verzögerung des Spiels und einem lediglich ungenauen oder ungeschickten Wurf beziehungsweise Fangversuch.
Ist eine Verzögerungsabsicht erkennbar, bspw. wenn ein Torhüter oder Feldspieler den Ball bewusst über die Anwurfzone hinaus spielt, kann bereits beim ersten entsprechenden Vorfall das passive Vorwarnzeichen angezeigt werden. Eine vorherige Ermahnung ist nicht mehr vorgesehen. Das Vorwarnzeichen wird erst angezeigt, sobald der nächste Spieler den Ball unter Kontrolle hat. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Zählung der vier Pässe.
Liegt dagegen keine erkennbare Verzögerungsabsicht vor und resultiert die Situation lediglich aus einem ungenauen Wurf oder Fangversuch ohne taktischen Hintergrund, erfolgt weder eine Ermahnung noch das passive Vorwarnzeichen. Dies gilt nach der dargestellten Auslegung auch bei wiederholtem Auftreten im weiteren Spielverlauf.
Die Beurteilung, ob eine bewusste Verzögerung oder lediglich ein spieltechnisches Missgeschick vorliegt, obliegt dem jeweiligen Schiedsrichtergespann. Dabei ist die Gesamtsituation des Spiels zu berücksichtigen. Spielstand, Unterzahlsituation oder die jeweilige Spielsituation können als Indizien dienen, sind für sich allein jedoch nicht ausschlaggebend. Die Auslegung betrifft sowohl Torhüter als auch anwerfende Feldspieler.
Für Rückfragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: s.michel@hvsa.de, m.bilski@hvsa.de und m.harms@hvsa.de.
Download der Anweisung (hier klicken)
Neue Regelauslegung Überwurf