Aus aktuellem Anlass sieht sich das HVSA-Präsidium gezwungen, nochmals auf die verbindliche Freihaltung von Wochenenden während der Handball-Weltmeisterschaft der Frauen in Deutschland hinzuweisen.
An folgenden Tagen dürfen lt. Beschluss des DHB-Bundesrates v. 21. Mai 2016 keine Punkt – oder Pokalspiele in Sachsen-Anhalt stattfinden:

02.12.
03.12.
10.12. (im Umkreis von 175 KM zum WM-Spielort)
17.12. (bis 12:00 Uhr beendet)

Ergänzend dazu auch nachfolgender Brief des HVSA-Präsidenten Steffen Müller:

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

das Präsidium und die weiteren Verantwortlichen der Spieltechnik des HVSA weisen hiermit, nachdem es mehrfach Fragen an die Spielplaner und auch teilweise bereits eigenmächtige Absprachen zwischen Mannschaften und Vereinen an den Spielplanern und dem Spielausschuss vorbei gab darauf hin, dass der Beschluss des Bundesrates des DHB zu den bekannten Terminen der Spiele der Deutschen Frauennationalmannschaft während der WM 2017 in Deutschland keine Spiele in den Landesverbänden durchzuführen, zwingend einzuhalten ist.

Alle Landesverbände haben mit dem bekannten Beschluss ihre Unterstützung der WM im eigenen Land und unserer Mannschaft klar und eindeutig bekundet. Dies betrifft insbesondere die Einschränkungen des Spielbetriebes im örtlichen Umfeld der Spielorte Leipzig und Magdeburg.  Ziel war und ist es, allen Interessierten Sportlerinnen und Sportlern die Möglichkeit zu geben die Spiele unserer Nationalmannschaft der Frauen vor Ort selbst zu besuchen oder im Rahmen der (leider noch nicht bezüglich des möglichen Mediums feststehenden) Übertragungen zu verfolgen. Die Nichteinhaltung bzw. Nichtumsetzung des Beschlusses würde zum einen unseren Verband in einem mehr als schlechten Licht im DHB dastehen lassen, vor allem wäre es aber auch und gerade eine Missachtung gegenüber unserer Nationalmannschaft der Frauen und den Organisatoren und freiwilligen Helfern der WM 2017. Gerade die Weltmeisterschaft in Deutschland bietet eine Gelegenheit und ein Podium, den Handball der Frauen in unserem Land deutlich mehr in den Focus der öffentlichen Wahrnehmung  zu rücken.

Bei allem Verständnis für die mit der Freihaltung der Termine verbundenen Problemen und Einschränkungen der Vereine und Mannschaften steht hinter dem Beschluss des Bundesrates des DHB ein die Interessen des gesamten Handballs folgendes Ziel, an dem mitzuhelfen ein Anliegen aller Vereine sein sollte und angesichts derer die temporären Probleme der Spielplanung, denen schon im Rahmenspielplan Rechnung getragen wurde, in den Hintergrund rücken müssen.

Die Spielplaner und spielleitenden Stellen werden bei bekanntwerdenden Verstößen gegen diesen bindenden Beschluss des  Bundesrates von den Regelungen des § 25/I Ziff. 24. Zusatzbestimmungen des HVSA zur RO DHB Gebrauch machen. Umgekehrt wird es bei nachgewiesenen terminlichen oder Hallenproblemen bei der Freihaltung der bekannten Termine zu wohlwollenden Prüfungen von Verlegungsmöglichkeiten auch außerhalb der Vorschriften der DB durch die spielleitenden Stellen und gegebenenfalls zu entsprechenden Einzelfallentscheidungen kommen.

Mit sportlichen Grüßen

Steffen Müller

 

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