Der HVSA verlängert Lizenzen von Trainer*innen, deren Fortbildungen aufgrund des Coronavirus abgesagt oder verschoben werden mussten und die bis 31. Dezember 2020 ungültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages. Ein Nachweis muss vom Veranstalter eingeholt werden. Alle Weiterbildungen innerhalb des HVSA werden über nu erfasst und der Nachweis ist bei Einschreiben im regulären Teilnehmerfeld automatisch erbracht.

Anruf HVSA-Geschäftsstelle