+++Wichtige Zusatzinformationen zum Spielbetrieb+++ Betrifft: Saisonstart 2025/26 – Spielrechte

Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

wir berichteten bereits am 19.08. + 26.08.2025 zu den neuen Spielrechten in einer Videokonferenz (hier klicken), welche aufgezeichnet wurde und zum download bereitsteht.

Am Wochenende starten die ersten Teams in die Saison, sei es mit Meisterschafts- oder Pokalsspielen. Damit alle Spiele ordnungsgemäß durchgeführt werden können, möchten wir Euch heute zusätzlich einen Hinweis geben.

Löschung aller Doppel-, Gast- und Zweitspielrechte

Wie in der Videokonferenz am letzten Dienstag mitgeteilt, sind zum 30.06.2025 alle Doppel-, Gast- oder Zweitspielrechte gelöscht worden. Das betrifft auch die Erwachsenenspielrechte für Jugendspieler. Es existiert nur noch die originäre Spielberechtigung für einen Verein. Wir wollen hier zum Saisonstart aufgrund eines Fehlers von nuLiga noch einmal explizit darauf verweisen.

Erwachsenenspielrecht für Jugendliche – Antrag zwingend erforderlich

Sollten Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr, oder Jugendspieler, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, in der neuen Saison ein Spielrecht in einer Erwachsenenmannschaft wahrnehmen wollen, ist zwingend ein entsprechender Antrag gemäß §19 Abs. 6 SpO DHB an die Passstelle des HVSA zu senden, sei es als Neuantrag oder als Wiederholungsantrag.
Bitte in allen Vereinen des HVSA unbedingt die Spielrechte dahingehend vor einem ersten Einsatz prüfen.

  • Wiederholungsanträge: vollständiges Ausfüllen reicht, kein ärztliches Attest erforderlich

  • Neuanträge: ärztliches Attest weiterhin zwingende Grundvoraussetzung

Es sei noch einmal explizit erwähnt, dass der Mannschaftsverantwortliche (MV) mit Eingabe des Spielpins die volle Verantwortung für den Einsatz aller Spielerinnen und Spieler trägt. Der Antrag ist auf der Homepage des HVSA zu finden (hier klicken):

Konsequenzen bei fehlendem Antrag

Ohne entsprechenden Antrag gelten die Spielerinnen oder Spieler nach aktueller Rechtsprechung als nicht teilnahmeberechtigt in Erwachsenenmannschaften und können Spielwertungen zur Folge haben.

Bei in der Saison 2024/25 beantragten Doppelspielrechten nach §19 Abs. 1 der alten Spielordnung DHB (gültig bis 30.06.2025) suggeriert nuLiga derzeit in der Spielberechtigung das Fortbestehen dieser Berechtigung auch in der neuen Saison 2025/26 als Erwachsenenspielrecht nach §19 Abs. 6 der neuen Spielordnung (siehe nachfolgend gelb markiert). Das ist ein Fehler von nuLiga, der in Kürze behoben sein soll.

Empfehlung an alle Vereine

Wir empfehlen allen Vereinen eindringlich, sich noch einmal insgesamt mit den neuen Spielrechten zu beschäftigen. In der Passstelle gehen derzeit vermehrt falsche Anträge für Spielrechte ein. Auch hier trägt bei einem Einsatz der Verein bzw. der MV die volle Verantwortung.

Ich wünsche allen Teams einen guten Saisonstart und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit sportlichem Gruß

Thomas Pinkert
Vizepräsident Spieltechnik

Anruf HVSA-Geschäftsstelle