Künstliche Intelligenz in der Vereinskommunikation

Künstliche Intelligenz wird zunehmend auch in der Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden und Vereinen eingesetzt – bspw. zur Unterstützung bei Texten, Bildern, Videos oder Beiträgen für soziale Medien. Mit den seit dem 2. August 2026 praktisch relevanten Transparenzanforderungen des europäischen AI Acts gewinnt der verantwortungsvolle und nachvollziehbare Umgang mit solchen Inhalten weiter an Bedeutung.

Der Handball-Verband Sachsen-Anhalt möchte seine Mitgliedsvereine frühzeitig für die Thematik sensibilisieren und eine praxisnahe Orientierung geben. In einem Informationsschreiben haben wir wesentliche Anforderungen, typische Fallgruppen und konkrete Anwendungsbeispiele zusammengefasst. Dabei wird unter anderem erläutert, wann die Hinweise „MIT KI ERSTELLT“ oder „MIT KI BEARBEITET“ verwendet werden sollten und in welchen Fällen regelmäßig keine sichtbare Kennzeichnung erforderlich ist.

Bereits vor dem 2. August 2026 erstellte Inhalte müssen nach den im Informationsschreiben dargestellten Hinweisen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Wir bitten unsere Vereine und Funktionäre, die Information insbesondere an Verantwortliche sowie an die für Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Social Media verantwortlichen Personen weiterzugeben. Das Schreiben soll zugleich dazu einladen, den bisherigen Umgang mit KI-Anwendungen im eigenen Verein zu prüfen und sich weiterführend mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Die vollständige Vereinsinformation mit Fallbeispielen, Handlungsempfehlungen und weiterführenden Hinweisen steht nachfolgend als PDF-Dokument (hier klicken) zur Verfügung.

2026.08.25_Vereinsinformation_KI-Kennzeichnung
Anruf HVSA-Geschäftsstelle