Durchführungsbestimmungen zur Ehrungsordnung des HVSA,
letzte Änderung: 27.06.2025,

  1. Der Antrag für alle Ehrungen und Auszeichnungen (bis auf „Förderer“, „Ehrenurkunde“, „Ehrenmedaille“, „Ehrenmitgliedschaft“ – dies erfolgt formlos über die Geschäftsstelle) erfolgt über den Vereinslogin im nuLiga-System.
  2. Alle im Antragsprozess geforderten Angaben sind wahrheitsgemäß einzutragen. Die zeitlichen Angaben müssen Monat und Jahr (z. B. 10/2002-07/2008) enthalten. 
Begründungen für Auszeichnungen, siehe Ehrungsordnung, müssen den zeitlichen Werdegang in unserem Verband deutlich machen.
  3. Die Bereitstellung der Ehrungsmaterialien erfolgt erst nach Eingang der Gebühren (siehe Finanz- und Gebührenordnung des HVSA).
  4. Das Präsidium ermächtigt die Kommission Ehrungen/Auszeichnungen über die Auszeichnungen mit Ehrennadeln des HVSA in den Stufen Bronze bis Gold und Schiedsrichterehrennadeln in allen Stufen, 
nach Abstimmung mit dem Schiedsrichterwart des HVSA, und Förderer des Handballsports selbst zu entscheiden.
  5. Über die Verleihung der Ehrenurkunde sowie der Ehrenmedaille entscheidet das Präsidium nach Vorbereitung durch die Kommission Ehrungen/Auszeichnungen. Diese Anträge sind mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin einzureichen.
  6. Die Übergabe der Auszeichnungs-Ehrungsmaterialien
    1. Die Auszeichnungen als Förderer des Handballsports werden von den Antragstellern übergeben.
    2. Für die Übergabe der Ehrennadel des HVSA sowie der Schiedsrichterehrennadel des HVSA in den Graden Bronze und Silber an den Auszuzeichnenden sind in der Regel die Vorstände der Spielbezirke in Absprache und auf ausdrücklichen Wunsch des Antragstellers verantwortlich.
    3. Die Auszeichnungen mit der Ehrennadel des HVSA in Gold und der Schiedsrichternadel in Gold, der Ehrenurkunde sowie der Ehrenmedaille des HVSA werden durch Mitglieder des Präsidiums oder andere beauftragte Personen übergeben.
  7. Nach Bearbeitung der Anträge durch die Kommission Ehrungen/Veranstaltungen bzw. das Präsidium erhalten die Antragsteller eine Information über die Genehmigung oder Ablehnung. Nach Genehmigung wird das Ehrungsmaterial dem Antragsteller zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller vereinbart mit den Vertretern der jeweiligen Gliederungsebene des HVSA (siehe oben) die weitere organisatorische Vorgehensweise zur Übergabe/Auszeichnung.
  8. Folgende Materialien umfassen die einzelnen Ehrungsformen
    1. HVSA-Ehrennadel und
      HVSA-Schiedsrichter-Ehrennadel in den Graden Bronze und Silber –
      Nadel und Urkunde
    2. HVSA-Ehrennadel in Gold und
      HVSA-Schiedsrichter-Ehrennadel in Gold –
      Nadel, Urkunde und einen Ausweis1, der zum freien Eintritt zu allen Spielen vom HVSA veranstalteten Handballspielen berechtigt
    3. HVSA-Ehrenurkunde –
      gerahmte Urkunde und einen Ausweis1, der zum freien Eintritt zu allen Spielen vom HVSA veranstalteten Handballspielen berechtigt
    4. HVSA-Ehrenmedaille –
      Medaille, gerahmte Urkunde und einen Ausweis1, der zum freien Eintritt zu allen Spielen vom HVSA veranstalteten Handballspielen berechtigt
    5. Ehrenmitglied des HVSA –
      gerahmte Urkunde und Ausweis1, der zum freien Eintritt zu allen Spielen vom HVSA veranstalteten Handballspielen berechtigt
    6. Die Förderer des Handballsports in Sachsen-Anhalt erhalten eine Urkunde.

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      Für die Ausstellung des Ausweises ist ein Passfoto des Inhabers notwendig. Ohne Vorlage erfolgt keine Ausstellung. Die Ausstellung erfolgt auf formlosen schrifltlichen Antrag der geehrten Person.

Diese Durchführungsbestimmungen zur Ehrungsordnung des HVSA treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des HVSA in Kraft.

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