ARAG: HVSA versichert alle aktiven SchiedsrichterInnen des Handball-Landes

H. Kurrat, J. Guseweski (ARAG), D Engel

H. Kurrat, J. Gusewski (ARAG), D Engel

Mann, ist das hier wieder voll – schnell noch aus der engen Parklücke auf dem Parkplatz vor der Halle ausparken und ab nach Hause. Krach! Beim Rückwärtsfahren kurz einen Absperrpfeiler übersehen. Blechschaden an der Hintertür – ärgerlich!

So oder so ähnlich kann sich sicherlich jede(r) an ein unachtsames Erlebnis in der Vergangenheit erinnern. Die Frage, wer nun für diesen selbstverschuldeten Schaden aufkommt, ist schnell beantwortet. Jeder selbst! Im besten Fall die eigene (Teil-) Kasko-Versicherung. Soweit denn vorhanden. Wenn auf eine derartige nicht zurückgegriffen werden kann – nicht zuletzt auch in Abhängigkeit des Kosten-/Nutzenvergleichs bei älteren Fahrzeugen – dann bleibt man schnell auf den Kosten sitzen. Wenigstens jedoch aber auf der Selbstbeteiligung, die ebenfalls schnell 1.000 Euro betragen kann.

Für Dienstfahrten konnten bereits in der Vergangenheit FunktionsträgerInnen des HVSA auf eine entsprechende Absicherung zählen. Davon ausgeschlossen: Personen, die nicht zum Funktionärskreis zählen.

Sportfreundinnen und Sportfreunde, die an den Spieltagen in über 100 Vereinen des Landes die Punkt- und Pokalspiele leiten, gehören zu letztem Kreis. Gleichwohl sie Spiele leiten, die durch den Verband angesetzt wurden, sind sie als Vereinsvertreter unterwegs. Dieser wäre somit auch für ein entsprechendes Angebot zur Absicherung erster Ansprechpartner. Der überwiegende Teil unserer fahrenden SchiedsrichterInnen kennt zwar das Risiko, oftmals jedoch nicht die vorhandene versicherungsrechtliche Alternative.

„Dem begegnen wir ab sofort. Der HVSA hat mit sofortigem Beginn einen Rahmenvertrag gezeichnet, der hier einen Versicherungsschutz gewährleistet.“, so Präsident Helmut Kurrat, der aus eigener (auch jüngster) Erfahrung die Vorteile kennt. Dieser umfasst im Wesentlichen eine „Kasko-ähnliche“ Leistung (ohne Unfallfolgekosten wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, keine Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten) für PKW, Krafträder und Anhänger, die keiner gewerblichen Nutzung/Beförderung unterliegen. Versichert sind Fahrten zu den vom HVSA angesetzten Punkt-/Pokalspielen und Fortbildungsmaßnahmen als SchiedsrichterIn, zzgl. Fahrten zum Transport für benötigte Materialien. Es gilt hierbei immer der direkte Weg zwischen Wohnung und Einsatzstätte. Bei Fahrgemeinschaften sinngemäß.

Im Schadenfall ist, soweit vorhanden, zunächst die eigene Kaskoversicherung anzusprechen. Die ARAG erstattet dann in voller Höhe die Selbstbeteiligung, die bei der eigenen Kaskoversicherung anfällt und ersetzt zusätzlich einen Rabattverlust in der eigenen Kaskoversicherung bis zu 300 Euro.

Ist keine eigene Kaskoversicherung vorhanden, erstattet die ARAG den Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung in Höhe von 400,00 Euro. Die Versicherung birgt darüber hinaus für Bergung/Abschleppen zur nächsten Vertragswerkstatt (bis max. 150,00 Euro), öffentliche Verkehrsmittel (inkl. Taxi, bis max. 150,00 Euro) und verschiedene VerkehrsRechtschutz-leistungen (Schadenersatz-, Straf-. Verwaltungsrechtschutz).

Die hierfür benötigte Versicherungsprämie beträgt jährlich 6,00 Euro/Person und wird mit den Teilnehmergebühren für die Aus- und Fortbildung an die SchiedsrichterInnen automatisch berechnet und abgeführt.

Wohin wende ich mich im Schadenfall? Kommt es einmal zum Schaden, so bitten wir um kurze Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle unter den bekannten Kontaktdaten.

 

Anruf HVSA-Geschäftsstelle