ARAG: HVSA versichert alle aktiven SchiedsrichterInnen des Handball-Landes

H. Kurrat, J. Guseweski (ARAG), D Engel

H. Kurrat, J. Guseweski (ARAG), D Engel

Mann, ist das hier wieder voll – schnell noch aus der engen Parklücke auf dem Parkplatz vor der Halle ausparken und ab nach Hause. Krach! Beim Rückwärtsfahren kurz einen Absperrpfeiler übersehen. Blechschaden an der Hintertür – ärgerlich!

So oder so ähnlich kann sich sicherlich jede(r) an ein unachtsames Erlebnis in der Vergangenheit erinnern. Die Frage, wer nun für diesen selbstverschuldeten Schaden aufkommt, ist schnell beantwortet. Jeder selbst! Im besten Fall die eigene (Teil-) Kasko-Versicherung. Soweit denn vorhanden. Wenn auf eine derartige nicht zurückgegriffen werden kann – nicht zuletzt auch in Abhängigkeit des Kosten-/Nutzenvergleichs bei älteren Fahrzeugen – dann bleibt man schnell auf den Kosten sitzen. Wenigstens jedoch aber auf der Selbstbeteiligung, die ebenfalls schnell 1.000 Euro betragen kann.

Für Dienstfahrten konnten bereits in der Vergangenheit FunktionsträgerInnen des HVSA auf eine entsprechende Absicherung zählen. Davon ausgeschlossen: Personen, die nicht zum Funktionärskreis zählen.

Sportfreundinnen und Sportfreunde, die an den Spieltagen in über 100 Vereinen des Landes die Punkt- und Pokalspiele leiten, gehören zu letztem Kreis. Gleichwohl sie Spiele leiten, die durch den Verband angesetzt wurden, sind sie als Vereinsvertreter unterwegs. Dieser wäre somit auch für ein entsprechendes Angebot zur Absicherung erster Ansprechpartner. Der überwiegende Teil unserer fahrenden SchiedsrichterInnen kennt zwar das Risiko, oftmals jedoch nicht die vorhandene versicherungsrechtliche Alternative.

„Dem begegnen wir ab sofort. Der HVSA hat mit sofortigem Beginn einen Rahmenvertrag gezeichnet, der hier einen Versicherungsschutz gewährleiset.“, so Präsident Helmut Kurrat, der aus eigener (auch jüngster) Erfahrung die Vorteile kennt. Dieser umfäßt im Wesentlichen eine „Kasko-ähnliche“ Leistung (ohne Unfallfolgekosten wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, keine Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten) für PKW, Krafträder und Anhänger, die keiner gewerblichen Nutzung/Beförderung unterliegen. Versichert sind Fahrten zu den vom HVSA angesetzten Punkt-/Pokalspielen und Fortbildungsmaßnahmen als SchiedsrichterIn, zzgl. Fahrten, zum Transport für benötigte Materialien. Es gilt hierbei immer der direkte Weg zwischen Wohnung und Einsatzstätte. Bei Fahrgemeinschaften sinngemäß.

Im Schadenfall kann gewählt werden, ob die eigene vorhandene Kaskoversicherung bezogen werden oder die ARAG diesen regulären soll. Im ersten Fall übernimmt die ARAG die volle Eigenbeteiligung. Im zweiten Fall werden die Kosten mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von
400,00 Euro übernommen. In beiden Fällen kann ein Rabattwertverlust bis 300,00 Euro in Anspruch genommen werden. Die Versicherung birgt darüber hinaus für Bergung/Abschleppen zur nächsten Vertragswerkstatt (bis max. 150,00 Euro), öffentliche Verkehrsmittel (inkl. Taxi, bis max. 150,00 Euro) und verschiedene Rechtschutzleistungen (Schadenersatz-, Straf-. Verwaltungsrechtschutz).

Die hierfür benötigte Versicherungsprämie beträgt jährlich 6,00 Euro/Person und wird mit den Teilnehmergebühren für die Aus- und Fortbildung an die SchiedsrichterInnen automatisch berechnet und abegführt.

Wohin wende ich mich im Schadenfall? Kommt es einmal zum Schaden, so bitten wir um kurze Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle unter den bekannten Kontaktdaten.

 

Anruf HVSA-Geschäftsstelle