An verschiedenen Stellen hatten wir bereits berichtet, dass es zum 01.07.2016 eine geänderte Spielordnung des DHB geben wird. Diese Änderungen betreffen auch einige Regelungen für die Erteilung von Spielberechtigungen, z. B. neu § 15 Zweitspielrecht und die §§ 19a und b, die in den kommenden Tagen und Wochen Berücksichtigung bei den damit verbundenen Verwaltungsabläufen finden müssen. Aktuell ist die Betreiberfirma des nu dabei, diese Änderungen im System zu berücksichtigen und zu ergänzen. Die technische Umsetzung fand leider keine Berücksichtigung bei der Beschlussfassung der o. g. Änderungen, so dass es hier leider zu einem zeitlichen Verzug kommen wird. Darüber hinaus behalten HVSA-eigene Regelungen, hier: Förderlizenz, weiterhin ihre Gültigkeit.

Für die Praxis in Vorbereitung auf die neue Saison bedeutet dies:

  • bei der Beantragung nach §§ 19a und b bitte prüfen, ob die Beantragung gemäß SpO oder die Förderlizenz sinnvoll ist
  • die Beantragung nach §§ 15, 19a und b ist nach aktueller Planung voraussichtlich erst ab 10.08. möglich

Bei Fragen bitte an die Pass-Stelle wenden.

Anruf HVSA-Geschäftsstelle