Ab dem 01.12.2017 kommen für die Erteilung von Spielberechtigungen neue Antragsformulare zum Einsatz.

Im Wesentlichen beziehen sich die Änderungen auf die Beantragung nach den §§ 15, 19/1 sowie 19 a/b und den damit notwendigen weiteren Angaben. Auf Grund der Vielzahl von Genehmigungen und Ausnahme ist es im Zweifelsfall notwendig, die Bezüge auf die Spielordnung zu prüfen und für die Antragstellung im Verein zu hinterfragen. Bei Fragen steht die Pass-Stelle gern zur Verfügung.

Pass-Antrag für die Antragstellung über die Pass-Stelle
Pass-Antrag für die online-Erfassung im nu

Anruf HVSA-Geschäftsstelle