Im Zuge einer Überprüfung von online-Anträgen zur Erteilung von Spielberechtigungen ist aufgefallen, dass die zur Beantragung durch die Antragsteller auszustellende Formulare nicht immer genutzt werden.

In unserer Veröffentlichung vom 27.06.2019 hatten wir „Hinweise zur Umstellung auf online-Spielberechtigungen, neue Antragsformulare und -möglichkeiten“ gegeben. Hier wurde darauf Bezug genommen, dass diese Formulare auch in vorausgefüllter Form dem nuLiga-System entnommen werden können. Diese Formulare sind jedoch bis dato nicht mit den HVSA-Formularen identisch, so dass wesentlich zu tätigende Angaben fehlen. Das vom nuLiga-System ausgegebene Formular ist im Bereich des HVSA lediglich zu Kontrollzwecken (korrekte Erfassung der Daten) durch den Verein nutzbar. Das nu-Formular wird im Weiteren auch nicht als „Ersatz“ für die vom HVSA ausgegebenen Formulare akzeptiert, da diese bereits aus datenschutzrechtlicher Betrachtung nicht den Anforderungen entspricht.

Anträge von Vereinen, die im Zeitraum vom 01.07.2019-23.01.2020 nur mittels des nuLiga-Formulars beantragt wurden, bleiben mit allen nach den regulären Anträgen notwendigen Anlagen gültig und werden bei einer Antragsprüfung durch die Pass-Stelle nicht sanktioniert.

Der Vollständigkeit geben wir die o. g. Hinweise nochmals in überarbeiteter Fassung bekannt und weisen ausdrücklich auf die Verwendung der HVSA-Formulare hin.

Update - Hinweis zum Wechsel online-paesse ab 01-07-2019

Anruf HVSA-Geschäftsstelle