Ehrungsordnung des HVSA, Neufassung: 09.05.2020,
zusätzliche Infos: Für die Beantragung sind die aktuellen Durchführungsbestimmungen zur Ehrungsordnung zu beachten.

§ 1, Allgemeines
§ 2, Es können verliehen werden
§ 3, Verleihungsrichtlinien
§ 4, Antragstellung
§ 5, Antragsgenehmigung
§ 6, Gebühren
§ 7, Übergabe der Auszeichnung
§ 8, Besondere Rechte
§ 9, Widerruf von Ehrungen
§ 10, Durchführungsbestimmungen

§ 1, Allgemeines

Der Handball-Verband Sachsen-Anhalt e.V. verleiht für besondere Verdienste um die Entwicklung des Handballsports in Sachsen-Anhalt Auszeichnungen und ehrt Personen und Personengruppen für besondere Leistungen.

§ 2, Es können verliehen werden:

• Die HVSA-Schiedsrichternadeln in den Stufen Bronze, Silber, Gold
• Die HVSA-Ehrennadeln in den Stufen Bronze, Silber, Gold
• Die Ehren-Urkunde des HVSA
• Die Ehrenmedaille des HVSA
• Die Ehrenmitgliedschaft
• Die Ehrenpräsidentschaft

Darüber hinaus kann der HVSA

  • Förderer des Handballsports

auszeichnen.

§ 3, Verleihungsrichtlinien

  1. Die HVSA-Ehrennadel in Bronze können grundsätzlich Sportfreunde nach 5-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit für den Handballsport erhalten.
  2. Die HVSA-Ehrennadel in Silber können grundsätzlich Sportfreunde nach 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit für den Handballsport erhalten.
  3. Die HVSA-Ehrennadel in Gold können in der Regel Sportfreunde erhalten, die mindestens 5 Jahre im Besitz der HVSA-Ehrennadel in Silber sind.
  4. Die HVSA-Schiedsrichter-Nadel in Bronze kann grundsätzlich nach 5-jährigem aktiven Einsatz an Schiedsrichter verliehen werden. Die Bewertung der Einsatzzeit für die Auszeichnung zählt ab dem 18. Lebensjahr.
  5. Die HVSA-Schiedsrichter-Nadel in Silber kann grundsätzlich nach 10-jährigem aktiven Einsatz im Schiedsrichterwesen oder 5 Jahre nach der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Bronze verliehen werden.
  6. Die HVSA-Schiedsrichter–Nadel in Gold kann grundsätzlich an Sportfreunde verliehen werden, die mindestens 5 Jahre im Besitz der HVSA-Schiedsrichter-Ehrennadel in Silber sind.
  7. Die Ehren-Urkunde des HVSA kann grundsätzlich an Sportfreunde verliehen werden, die im Besitz der HVSA-Ehrennadel in Gold sind und deren Wirken weit über die Funktionsausübung der unter 1.-3. genannten Tätigkeit hinausging.
  8. Die Ehrenmedaille des HVSA kann grundsätzlich an Sportfreunde verliehen werden, die im Besitz der HVSA-Ehrennadel in Gold sind und deren Wirken sich auch über die Verbandsgrenzen hinweg für den Handballsport in Sachsen-Anhalt verdient gemacht hat.
  9. Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer Träger der HVSA-Ehrenmedaille oder HVSA-Ehrenurkunde ist.
  10. Als Förderer des Handballsports in Sachsen-Anhalt können Personen, Firmen und Einrichtungen ausgezeichnet werden, die sich Verdienste um die Entwicklung des Handballsports erworben haben.
  11. Auszeichnungsanträge sollen entsprechend der Ehrungsordnung beantragt werden. Bei Abweichung von der Regel sind schriftliche Begründungen mit dem Antrag einzureichen und/oder bei unklaren Angaben zu Einsatzzeiten bzw. Amtsausübungen werden weiterführende Informationen angefordert.

§ 4, Antragstellung

  1. Anträge auf Verleihung von HVSA-Ehrennadeln und HVSA-Schiedsrichternadeln, Anträge auf Verleihung der Ehrenmedaille und Ehrenurkunde des HVSA, einer DHB-Ehrennadel und Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sowie die Auszeichnung als Förderer sind auf vorgeschriebenen Formularen unter Beachtung der Verleihungsrichtlinien bei dem Vorsitzenden der Kommission Ehrungen/Auszeichnungen des HVSA einzureichen.
  2. Antrags- und Vorschlagsberechtigt sind alle dem HVSA angehörenden Handballabteilungen, Handballvereine, KFV/SFV, Spielbezirke, die Kommissionen und Ausschüsse des HVSA sowie das (Erweiterte) Präsidium.
  3. Nicht den Anforderungen entsprechende Anträge werden zurückgewiesen.

§ 5, Antragsgenehmigung

  1. Über die Verleihung aller Auszeichnungen des HVSA entscheidet das Präsidium nach Vorbereitung durch die Kommission Ehrungen/Auszeichnungen.
  2. Das Präsidium kann seine Entscheidungsbefugnis ganz oder teilweise der Kommission Ehrungen/Auszeichnungen übertragen.
  3. Die Ernennung eines Ehrenmitgliedes erfolgt auf Beschluss des Verbandstages.

§ 6, Gebühren

Die Gebühren für die im § 2 dieser Ordnung aufgeführten Auszeichnungen und Ehrungen sind in der Gebührenordnung des HVSA festgelegt. Für die Beantragung von Auszeichnungen übergeordneter Ebenen des Verbandes (DHB, EHF, IHF) übernimmt der HVSA die Kosten in Höhe von 50 vom Hundert.
Die Gebühren sind auf das Konto des HVSA zu überweisen. Die Überweisung wird durch Unterschrift des Antragstellers auf dem Verleihungsantrag bestätigt.
Für abgelehnte Anträge wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben. Das Restgeld wird zurückgezahlt.

§ 7, Übergabe der Auszeichnung

Die Übergabe der Auszeichnungen regeln die Durchführungsbestimmungen zu dieser Ehrungsordnung.

§ 8, Besondere Rechte

Träger der HVSA-Ehrennadel in Gold, Träger der HVSA-Schiedsrichternadel in Gold, Inhaber der Ehrenmedaille/-urkunde des HVSA und Ehrenmitglieder/Ehrenpräsident erhalten einen Ausweis, der sie zum freien Eintritt bei allen vom HVSA veranstalteten Handballspielen berechtigt.

§ 9, Widerruf von Ehrungen

Das Präsidium hat das Recht, Ehrungen zu entziehen, wenn der Betroffene sich seiner Ehrung unwürdig erwiesen hat. Der zuständige Kreis/Stadtfachverbands- oder Spielbezirksvorstand sowie jedes Präsidiumsmitglied haben das Recht einer begründeten Antragstellung an das Präsidium.

Im Falle der Entziehung der Ehrung ist der Betroffene verpflichtet, die Ehrungsgegenstände (Urkunde, Nadel etc.) innerhalb eines Monats nach Erhalt der Zustellung des Präsidiumsbeschlusses zurückzugeben.

§ 10, Durchführungsbestimmungen

Das Präsidium erlässt auf Vorschlag der Kommission Ehrungen/Auszeichnungen Durchführungsbestimmungen zu dieser Ehrungsordnung.

Die Ehrungsordnung vom 09.05.2020 tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des HVSA in Kraft.

 

 

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