Bei der 44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder war das Thema die Wiederaufnahme von Sport – Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Die SMK dankt den Sportorganisationen in Bund und Ländern, den Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden, den vielen Ehrenamtlichen und den Sportlerinnen und Sport- lern für ihren verantwortungsvollen Umgang mit den Auswirkungen des Corona-Virus und die große Geduld für die damit verbundenen Belastungen.

Die SMK hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öf- fentlichen und gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich. Die SMK betont, dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die Länder nach Maß- gabe der jeweiligen Erkenntnisse der 1. Lockerungsstufe konkrete Schritte beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen.

Die SMK hält daher eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes wie folgt für angemessen:

1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport

a) Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote
an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,

  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen blei- ben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

b) Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich nicht für sinnvoll erachtet.

c) Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken einen sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein sportartspezifisches Training unter strenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden kann.

 

Die weiteren Punkte befassen sich mit Leistungssport und Wettkampfbetrieb und können im vollständigen Dokument (klick hier) nachgelesen werden.

Der DHB und die Landesverbände erstellen momentan einen Stufenplan zur Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs. Ein erster Entwurf umfasst dabei 8 Stufen beginnend bei autonomen Training und endend bei der Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs mit Publikum. Dieser Plan soll den Vereinen als Unterstützung und Leitfaden dienen und wird zeitnah veröffentlicht.

Anruf HVSA-Geschäftsstelle